Restlösemittel in Hanfprodukten
Hanfprodukte sind aufgrund ihrer vielen positiven Wirkungen auf dem Vormarsch.
Auch wenn es sich hier um keine Pharmazeutika im Sinne des Arzneimittelgesetzes handelt, sollten gewisse Sicherheitsaspekte nicht außer Acht gelassen werden.
Ein oft vergessener Punkt sind Restlösemittel (Residual Solvents).
Hier geben sowohl die europäische als auch die amerikanische Arzneimittelbehörde genaue Richtlinien vor.
Restlösemittel werden in drei Gruppen eingeteilt:
- Gruppe 1 sind Substanzen, die tunlichst vermieden werden sollten
- Gruppe 2 Lösungsmittel können auch schon in geringen Mengen ernste, gesundheitliche Folgen haben. Die Tagesdosis sollte 0.1 mg nicht überschreiten.
- Gruppe 3 Substanzen sollten kontrolliert werden. Eine Dosis von mehr als 50 mg pro Tag sollte nicht überschritten werden.
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über viele, gängige Lösemittel und deren Klassifizierung:
Benzene | Gruppe 1 | Acetonitrile | Gruppe 2 | Acetic acid | Gruppe 3 |
Carbon Tetrachloride | Gruppe 1 | Chlorobenzene | Gruppe 2 | Acetone | Gruppe 3 |
1,2-Dichloroethane | Gruppe 1 | Chloroform | Gruppe 2 | Anisole | Gruppe 3 |
1,1-Dichloroethene | Gruppe 1 | Cyclohexane | Gruppe 2 | Butanol | Gruppe 3 |
1,1,1-Trichloroethane | Gruppe 1 | 1,2-Dichloroethene | Gruppe 2 | Dimethyl sulfoxide | Gruppe 3 |
1,2-Dimethoxyethane | Gruppe 2 | Ethanol | Gruppe 3 | ||
Ethylene glycol | Gruppe 2 | Ethyl acetate | Gruppe 3 | ||
Formamide | Gruppe 2 | Ethyl ether | Gruppe 3 | ||
Hexane | Gruppe 2 | Ethyl formate | Gruppe 3 | ||
Methanol | Gruppe 2 | Formic acid | Gruppe 3 | ||
Methylbutylketone | Gruppe 2 | Heptane | Gruppe 3 | ||
Methylcyclohexane | Gruppe 2 | Isobutyl acetate | Gruppe 3 | ||
Methylene chloride | Gruppe 2 | Isopropyl acetate | Gruppe 3 | ||
N-Methylpyrrolidone | Gruppe 2 | Methylethylketone | Gruppe 3 | ||
Nitromethane | Gruppe 2 | Methyl isobutyl ketone | Gruppe 3 | ||
Pyridine | Gruppe 2 | 2-Methyl-1-propanol | Gruppe 3 | ||
Sulfolane | Gruppe 2 | Pentane | Gruppe 3 | ||
Tetrahydrofuran | Gruppe 2 | Pentanol | Gruppe 3 | ||
Toluene | Gruppe 2 | Propyl acetate | Gruppe 3 |
Sollten Lösungsmittel aus den Gruppen 1 oder 2 verwendet werden sollte stets eine Testung auf Restlösemittel erfolgen.
Selbst wenn nur Lösemittel aus Gruppe 3 verwendet werden, kann eine Kontamination der Lösemittel mit einer Gruppe 2 Substanz vorliegen (Methanol in Ethanol Produkten zum Beispiel). Generell ist eine Prüfung auf Restlösemittel immer von Interesse, um zu wissen, was in dem Produkt tatsächlich enthalten ist.
Als Beispiel ein Ausschnitt der Gruppe 3 Substanzen eines auf dem Markt erhältlichen CBD Öles:

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