AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Geschäftsbedingungen“ genannt) gelten für die Reference Analytics GmbH.

1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende, sowie solche Bedingungen des Auftraggebers, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, von unseren Geschäftsbedingungen abweichender oder in unseren Geschäftsbedingungen nicht geregelter Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen, oder, wenn der Auftraggeber in seiner Anfrage oder in seiner Bestellung auf die Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.

1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und uns zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag und in diesen Geschäftsbedingungen schriftlich niedergelegt.

1.4 Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten diese Geschäftsbedingungen auch für Nach- und Folgeaufträge.

1.5 Entgegenstehende von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

1.6 Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu ändern oder zu ergänzen. Für den Fall, dass der Auftragsgeber nicht binnen einem Monat seine Zustimmung zu den geänderten Geschäftsbedingungen erteilt, wird uns das Recht eingeräumt, vom Vertrag zurückzutreten.

1.7 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

  1. Leistungsumfang – Leistungserbringung – Subunternehmer

2.1 Wir analysieren und/oder beurteilen Unternehmen, Produkte oder sonstige Leistungen von Unternehmen, Herstellern, und/oder sonstigen Leistungserbringern (im Folgenden insgesamt „Auftraggeber“ genannt) auf der Grundlage von nationalen oder internationalen Regeln und Methoden.

2.2 Die vereinbarten Leistungen werden nach den vertraglichen Vereinbarungen, nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden, einschlägigen Vorschriften, erbracht.

2.3 Wir sind berechtigt, die Methode und/oder die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, (a) sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, und (b) soweit zwingende Vorschriften keine bestimmte Methode und/oder die Art der Leistungserbringung vorschreiben.

2.4 Jeder Auftrag bezieht sich ausschließlich auf die/den jeweils von dem Auftraggeber uns übergebene(n) bzw. von uns genommene(n) Probe(n) oder sonstigen Leistungen (im Folgenden Leistung genannt) und ist vollendet mit Versendung des schriftlichen Untersuchungsberichtes über die von uns festgestellten Untersuchungsergebnisse dieser Leistung an den Auftraggeber, es sei denn, es wurde eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen. Die schriftlichen Untersuchungsberichte geben unsere spezifische Meinung über die übergebenen oder genommenen Proben wieder, nehmen ausschließlich Stellung zu diesen Proben und treffen keine Aussagen über den Rest der Lieferung / Partie, aus der die Proben entnommen worden sind.

2.5 Wir sind berechtigt, die uns erteilten Aufträge ganz oder zum Teil, von durch uns sorgfältig ausgesuchte, geeignete Subunternehmen, innerhalb oder außerhalb der Reference Analytics GmbH ausführen zu lassen. Für den Fall, dass der Auftraggeber damit nicht einverstanden ist, ist er verpflichtet, dagegen längstens bei Auftragserteilung schriftlich zu widersprechen. Geltende Vorgaben der Akkreditierungsnorm ISO/IEC 17025 sind dabei zu beachten.

2.6 Das Probengut wird durch die Analyse teilweise oder vollständig verbraucht und geht dadurch in das Eigentum der Reference Analytics GmbH über.

  1. Angebote – Zustandekommen von Verträgen

3.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern wir keine anderweitige Vereinbarung getroffen haben.

3.2 An uns gerichtete Bestellungen sind bindende Angebote.

3.3 Angebotsannahmen haben schriftlich (per E-Mail, Fax oder postalisch) zu erfolgen.

  1. Hilfs- und Mitwirkungspflichten/-obliegenheiten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Hilfs- und Mitwirkungsleistungen/-obliegenheiten unverzüglich, kostenlos, vollständig und korrekt zu erbringen, insbesondere ist der Auftraggeber – jeweils gemäß den vorstehend umschriebenen Vorgaben – verpflichtet:

– uns die erforderlichen Informationen, Aufzeichnungen, Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen.

– unseren Mitarbeitern, Auditoren und Erfüllungsgehilfen Einsicht in die erforderlichen Informationen, Aufzeichnungen, Unterlagen und Daten und Zutritt zu den betroffenen Gütern, Geschäftsgrundstücken, -gebäuden, Installationen, Transportmitteln oder sonstigen Organisationseinheiten des Auftraggebers zu gewähren bzw. zu verschaffen.

– für die Ausführung des Auftrages benötigte Spezialinstrumente zur Verfügung zu stellen.

– für sichere Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeiter, Auditoren und Erfüllungsgehilfen zu sorgen, sofern sich diese im Einflussbereich des Auftraggebers befinden.

– dafür Sorge zu tragen, dass jegliche Behinderungen und Unterbrechungen unserer Leistungen vermieden bzw. beseitigt werden.

4.2 Der Auftraggeber benennt einen oder mehrere Beauftragte, die unsere Mitarbeiter, Auditoren und Erfüllungsgehilfen bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und als Kontaktperson zum Auftraggeber dienen.

4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel unserer Leistungen unverzüglich nach Erbringung der Leistung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel hat uns der Auftraggeber unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

  1. Fristen, Termine – Höhere Gewalt

5.1 Die vertraglich vereinbarten Fristen und Termine für unsere Leistungen beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges. Reference Analytics GmbH wird sich bemühen, diese nach Möglichkeit einzuhalten.

5.2 Soweit Fristen und Termine als verbindlich vereinbart wurden, beginnen sie erst dann zu laufen, wenn der Auftraggeber rechtzeitig und ordnungsgemäß alle Hilfs- und Mitwirkungspflichten/-obliegenheiten erfüllt hat. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.3 Kommt der Auftraggeber in Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Hilfs- und Mitwirkungspflichten/-obliegenheiten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.4 Ist die Nichteinhaltung einer Frist bzw. eines Termins durch uns auf ein Ereignis höherer Gewalt, d.h. auf ein unvorhergesehenes Ereignis, auf das wir keinen Einfluss und das wir nicht zu vertreten haben (z.B. behördliche Maßnahmen und Anordnungen – gleichgültig, ob diese gültig oder ungültig sind – Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen oder sonstige Naturkatastrophen, Mobilmachungen, Kriege, Aufruhr, Arbeitskämpfe, einschließlich Streiks und Aussperrungen) zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Fristen und Termine um die Dauer der die Verzögerung bedingenden Ereignisse, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Erbringung unserer Leistungen von nicht nur einen unerheblichen Einfluss haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände während eines Verzugs eintreten.

  1. Abrechnung – Vergütung – Fälligkeit – Aufrechnung – Vermögensverschlechterung

6.1 Ist bei Vertragsschluss die Art der Vergütung (z.B. Zeitaufwand, Tagessätze, Pauschale usw.) nicht schriftlich festgelegt, erfolgt die Abrechnung gemäß der für die jeweilige Leistung in unserer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste vorgesehenen Art der Vergütung.

6.2 Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Zahlung gilt erst mit dem Tag als geleistet, an dem wir darüber verfügen können. Bei Zahlungsverzug werden – unbeschadet weitergehender Ansprüche – die jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet.

6.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

6.4 Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können ausnahmslos nur auf das von uns in der Rechnung angegebene Konto erfolgen.

6.5 Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Vermögensverschlechterung des Auftraggebers nach Vertragsschluss oder bei Vorliegen sonstiger Tatsachen nach Vertragsschluss, die die Annahme rechtfertigen, dass unser Entgeltanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, sind wir berechtigt, Sicherheitsleistung zu fordern und/oder gewährte Zahlungsziele zu widerrufen. Für den Fall, dass der Auftraggeber nicht in der Lage ist, innerhalb angemessener Frist die geforderte Sicherheit zu stellen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits bestehende Ansprüche aus erbrachten Leistungen oder wegen Verzug bleiben unberührt.

6.6 Der Entgeltanspruch entsteht grundsätzlich nach Erfüllung des Auftrages. Wir sind allerdings berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Leistungsfortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Im Fall der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen sind wir von unserer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird davon aber nicht berührt.

6.7 Eine Aufrechnung durch den Auftragsgeber mit Forderungen gegen uns aus sämtlichen Rechtsbeziehungen – sowohl vertraglicher als auch gesetzlicher Natur – ist ausgeschlossen.

6.11 Der Auftragsgeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Ansprüche zurückzubehalten.

6.12 Bei Verzug des Auftraggebers mit einer vertraglichen Verpflichtung, sind sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Mahn-, Inkasso und Rechtsanwaltskosten vom Auftraggeber zu tragen.

6.13. Sollte im Einzelfall schriftlich ein Preisnachlass vereinbart werden, gilt der reduzierte Preis nur bei fristgerechter Zahlung durch den Auftragsgeber, anderenfalls eine Nachverrechnung des Differenzpreises erfolgt.

  1. Untersuchungsberichte

7.1 Alle Urheberrechte an den von uns im Rahmen der für den Auftraggeber erbrachten Leistungen erstellten Gutachten, Prüfungsergebnisse, Berechnungen, Darstellungen usw. (im Folgenden insgesamt Prüfberichte genannt) verbleiben bei Reference Analytics GmbH.

7.2 Sofern der Auftraggeber einen Anspruch auf Herausgabe von Prüfberichten hat, darf der Auftraggeber diese Prüfmaterialien nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Er darf sie keinesfalls verändern. Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung der Prüfberichte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

7.3 Sofern in dem jeweiligen Vertrag eine entsprechende Verpflichtung geregelt ist, bewahren wir Prüfmaterialien in dem dort geregelten Umfang und für die dort geregelten Zeiträume auf.

7.4 Rückstellproben (vgl. Ziff. 2.4) bewahren wir maximal 2 Monate nach Abschluss unserer Leistungen auf, sofern sie so lange lagerfähig sind und sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach dieser Zeit sind wir berechtigt, die Rückstellproben zu vernichten bzw. zu entsorgen.

  1. Gewährleistungsansprüche

Wir leisten Gewähr dafür, dass die durchgeführten Arbeiten dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe und beträgt 6 Monate (auch für verborgene Mängel).

  1. Haftung

9.1 Wir haften dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) Die Haftung ist begrenzt mit den Auftragswert und Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber binnen drei Jahren ab dem anspruchsbegründenden Ereignis, geltend zu machen.

9.2 Es besteht kein Anspruch auf Ersatz von mittelbaren Schäden, Mangelfolgenschäden sowie entgangenen Gewinn. Ausgeschlossen wird weiters die Anwendbarkeit von § 933 b ABGB.

9.3 Sämtliche Haftungsbeschränkungen geltend im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen.

  1. Geheimhaltung / vertrauliche Informationen

10.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen wirtschaftlicher, geschäftlicher, technischer, personenbezogener oder sonstiger vertraulicher Natur, die der Auftraggeber uns im Zusammenhang mit unseren Leistungen zugänglich macht.

10.2 Wir werden die vertraulichen Informationen des Auftraggebers mit mindestens derselben Sorgfalt vor Offenbarung an Dritte, Verwendung durch Dritte oder Veröffentlichung schützen, die wir zum Schutz unserer eigenen vertraulichen Informationen von gleichwertiger Wichtigkeit anwenden.

10.3 Wir werden die vertraulichen Informationen des Auftraggebers für keine anderen Zwecke als die Erbringung der vertraglichen Leistungen nutzen, es sei denn, der Auftraggeber hat einer solchen anderweitigen Nutzung schriftlich zugestimmt.

10.4 Wir werden vertrauliche Informationen des Auftraggebers nur an solche Mitarbeiter und Bevollmächtigte weitergeben, für die die Offenbarung oder der Zugang zu den vertraulichen Informationen für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich ist. Diese unterliegen ebenfalls der Geheimhaltungspflicht. 

10.5 Die Wahrung der Verschwiegenheit gilt über die Dauer dieser Vereinbarung hinaus.

10.6 Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind Kenntnisse und Informationen, a) die zur Zeit ihrer Mitteilung an uns bereits offen- oder allgemeinkundig oder Stand der Technik waren; b) die uns zur Zeit der Mitteilung bereits bekannt waren; c) die nachträglich offen- oder allgemeinkundig oder Stand der Technik werden, ohne dass uns hieran ein Verschulden trifft; d) die uns von einem hierzu berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht werden; e) bezüglich derer der Auftraggeber einer Weitergabe, Offenbarung oder Zugänglichmachung an Dritte zugestimmt hat.

10.7 Eine Verpflichtung zu Geheimhaltung besteht auch nicht in den folgenden Fällen: a) Wir werden gerichtlich zur Offenlegung von vertraulichen Informationen aufgefordert oder sind dazu gesetzlich verpflichtet. b) Wenn ein Verdacht besteht, dass durch ein Produkt, für das wir im Auftrag des Auftraggebers Leistungen erbracht haben, Personen- und Sachschäden verursacht werden könnten. c) Gegenüber Prüfstellen. d) Wenn der Auftraggeber wesentliche Pflichten dieser Geschäftsbedingungen verletzt. e) Wenn in diesen Geschäftsbedingungen geregelt oder anderweitig vereinbart ist, dass keine Geheimhaltungsverpflichtung besteht.

  1. Datenschutz

11.1 Im Zuge von Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Auftrages werden zur Vertragserfüllung notwendige personenbezogene Daten auf Grundlage Art. 6. Abs. 1 lit.b DSGVO erhoben, gespeichert und verarbeitet.

11.2 Für die Nutzung der personenbezogenen Daten für weitere Verarbeitungszwecke werden gesonderte Einwilligungen eingeholt.

11.3 Es werden alle für den Schutz der personenbezogenen Daten notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen.

11.4 Grundsätzlich werden die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Auftraggeber hat in die Datenweitergabe eingewilligt, diese ist zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen notwendig oder wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet. Dies kann sich insbesondere eine Auskunftserteilung für Zwecke der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und zum Schutz von Eigentumsrechten handeln.

11.5 Soweit wir personenbezogenen Daten an externe Dienstleister (Auftragsverarbeiter) zur Durchführung elektronischer Prozesse übermitteln, wird dieser Auftragsverarbeiter entsprechend Art. 28 DSGVO vertraglich verpflichtet und die Einhaltung des Vertrags kontrolliert.

11.6 Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur für den Zeitraum verarbeitet und gespeichert, der zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich oder gesetzlich vorgegeben ist. Entfällt der Verarbeitungszweck oder läuft eine vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

11.7 Der Auftraggeber hat hinsichtlich der Verwendung seiner personenbezogenen Daten folgende Rechte :

– gemäß Art. 15 DSGVO das Recht, in dem dort bezeichneten Umfang Auskunft über seine von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen;

– gemäß Art. 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

– gemäß Art. 17 DSGVO das Recht, die Löschung seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die weitere Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

– gemäß Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von ihm bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, er aber deren Löschung ablehnt, wir die Daten nicht mehr benötigen, er diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder er gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;

– gemäß Art. 20 DSGVO das Recht, seine personenbezogenen Daten, die er uns bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;

– gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann er sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.

1.8 Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Einschränkung oder Löschung von Daten sowie Widerruf ggf. erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung ist zuständig:

Reference Analytics GmbH
Thomas A. Edisonstraße 1
A-7000 Eisenstadt
office@reference-analytics.com

  1. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht

12.1 Für alle sich aus unseren Leistungen ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens als Erfüllungsort.

12.2 Sämtliche Rechtsbeziehungen sowohl vertraglicher als auch gesetzlicher Natur zwischen uns und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie der Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht.

12.3 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, einschließlich vorvertraglicher Schuldverhältnisse oder sonstiger Rechtsverhältnisse zwischen uns und dem Auftraggeber gilt, dass falls nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen anderes vorsehen, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Eisenstadt.