Was bedeutet der „Call for Review“ für ein Unternehmen?
Der „Call for Review“ im Kontext von Nitrosaminen bezieht sich auf einen Prozess, der von den Unternehmen spätestens dann eingeleitet werden soll, wenn in einem Arzneimittel oder Rohstoff die Präsenz von Nitrosaminen entdeckt wird. Dieser Aufruf zur Überprüfung erfolgt, um die Sicherheit des Arzneimittels zu gewährleisten und sicherzustellen, dass es den regulatorischen Standards entspricht.
Im Falle einer positiven Nitrosamin-Erkennung durchlaufen die Hersteller den „Call for Review“-Prozess, der eine gründliche Analyse der Ursachen und der Herstellungspraxis des betroffenen Arzneimittels erfordert. Die Regulierungsbehörden, wie die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) oder die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA), fordern vom Hersteller eine umfassende Darlegung der Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Quelle der Verunreinigung zu beseitigen.
Ein „Call for Review“ kann zur vorübergehenden Aussetzung der Vermarktung des Arzneimittels führen, bis die Ursache behoben und die Sicherheit wiederhergestellt ist. Diese Maßnahme unterstreicht die Ernsthaftigkeit, mit der Regulierungsbehörden auf potenzielle Risiken durch Nitrosamine in Arzneimitteln reagieren, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Pharmaunternehmen müssen daher proaktiv sicherstellen, dass ihre Produktionsprozesse strenge Qualitätskontrollen durchlaufen, um mögliche Risiken zu minimieren und regulatorische Standards zu erfüllen.
2020 wurde von der EMA eine Überprüfung gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 beendet. Hiermit sollten die Inhaber von Genehmigungen für das Inverkehrbringen mittels Leitlinien unterstützt werden, wie man das Vorhandensein von Verunreinigungen durch Nitrosamine in Humanarzneimitteln vermeiden kann.
Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) forderte die Inhaber zur Befolgung dieser Leitlinien auf, welche besagen, dass alle biologischen wie auch chemischen Humanarzneimittel einer Überprüfung auf ein etwaiges Vorhandensein von Nitrosaminen zu unterziehen sind.
Sämtliche Unternehmen sind verpflichtet, entsprechende Kontrollstrategien vorweisen zu können und gegebenenfalls ihren Herstellungsprozess zu adaptieren.
Leitfaden für Zulassungsinhaber zum „Call for Review“
Die Fristen für den Aufruf zur Überprüfung für Arzneimittel, die chemisch synthetisierte und biologisch aktive Substanzen enthalten, sind bereits verstrichen! Zulassungsinhaber für solche Produkte sollen die nationalen Behörden umgehend informieren, falls eine Nitrosaminenverunreinigung identifiziert wurde.
Schritt 1: Risikobwertung
Wirkstoffe und Fertigprodukte müssen identifiziert werden, die einem Risiko der Bildung von N-Nitrosaminen oder (Kreuz-)Kontamination ausgesetzt sind. Deadline zur Einreichung der Erggebnisse:
31. März 2021 für chemische Arzneimittel
31. Juli 2021 für biologische Arzneimittel
Schritt 2: Bestätigende Tests
An den in der Risikobewertung identifizierten Produkten müssen zusätzliche bestätigende Tests durchgeführt werden. Falls diese Tests positiv ausfallen muss das Vorhandensein von Nitrosaminen gemeldet werden:
26. September 2022 für chemische Arzneimittel.
Schritt 3: Aktualisierung von Zulassungen
Wenn sich durch die Überprüfung Änderungen im Herstellungsprozess ergeben, müssen diese beantragt werden indem eine Variation der Zulassung angefordert wird.
Zulassungsinhaber sollten die bestätigenden Tests abschließen und ihre Anträge auf Variation bis zum:
1. Oktober 2023 für chemische Arzneimittel;
1. Juli 2023 für biologische Arzneimittel einreichen.
Um Patienten zu schützen und sicherzustellen, dass Arzneimittel in der EU den erforderlichen Qualitätsstandards entsprechen ist jeder Zulassungsinhaber aufgefordert den Richtlinien folge zu leisten. Qualität, Wirksamkeit und vor allem Sicherheit von Arzneimitteln muss vom Hersteller gewährleistet sein.